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Rechtliches

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen zwischen der Maniso GmbH (Marke „bulkify", nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber"). (2) Die Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. (3) Abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird widersprochen; sie werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung Vertragsbestandteil.

§ 2 Vertragsschluss & Angebote

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung zustande. Muster, Spezifikationen und Mengenangaben werden gesondert vereinbart.

§ 3 Leistungsumfang (Lohnherstellung)

Der Auftragnehmer erbringt Leistungen der Lohnherstellung von Nahrungsergänzungsmitteln (z. B. Abfüllung von Kapseln, Pulvern, Sticks) sowie die Beschaffung von Rohstoffen nach Maßgabe der vereinbarten Spezifikation. Mindestbestellmengen, Rezeptur, Darreichungsform und Verpackung werden im Einzelfall vereinbart.

§ 4 Mitwirkung & Verantwortung des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt erforderliche Informationen, Rezepturvorgaben und Kennzeichnungs-/Etikettentexte bereit. (2) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Auftraggeber als Inverkehrbringer für die rechtliche Verkehrsfähigkeit des Endprodukts verantwortlich, insbesondere für Health Claims, Höchstmengen, Pflichtkennzeichnung und Anmeldungen. (3) Vom Auftraggeber gelieferte Vorlagen und Etiketten werden nicht auf rechtliche Zulässigkeit geprüft, sofern dies nicht gesondert beauftragt wird.

§ 5 Preise & Zahlung

Es gelten die vereinbarten Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zahlungsbedingungen, Anzahlungen und Fälligkeiten ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

§ 6 Liefer- & Produktionszeiten

Liefer- und Produktionszeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder Lieferengpässen bei Rohstoffen verlängern die Fristen angemessen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

§ 8 Gewährleistung & Mängelrügen

Der Auftraggeber hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen (§ 377 HGB). Bei berechtigten Mängeln leistet der Auftragnehmer nach seiner Wahl Nacherfüllung oder Ersatzlieferung.

§ 9 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 10 Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen (insbesondere Rezepturen und Geschäftsgeheimnisse) vertraulich zu behandeln.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Juni 2026